FÖRDERANTRAG FÜR PATIENT*INNEN

Der Ärztegesellschaft ist es ein wichtiges Anliegen, Patientinnen und Patienten eine naturheilkundliche Behandlung zu ermöglichen, wenn sie selbst die finanziellen Mittel dafür nicht aufbringen können.

Gefördert werden Personen, die nachweislich ein Monatseinkommen von bis zu 1300,-EUR beziehen.

Die Erkrankung muss schwerwiegend sein (z.B. Tumor- oder schwere Schmerzerkrankung, schwere entzündliche Erkrankungen, Multiple Sklerose u.v.a.m.).

 

Gefördert werden therapeutische Massnahmen aus der Komplementärmedizin:

–          Phytotherapie (z.B. Weihrauch)

–          Biologische Tumortherapie (z.B. Mistel)

–          Akupunktur, TCM-Phytotherapie

–          Klassische Homöopathie

–          Neuraltherapie

–          Ayurveda- Medizin

–          Atemtherapie

–          Osteopathie

–          Yoga

–          QiGong

–          Mikrobiologische Therapie

–          Eigenbluttherapie

–          Blutegel-Therapie

–          u.v.a.m.

 

Gefördert wird, in Abhängigkeit von den Kosten und der Methode, für ½ Jahr (mit Möglichkeit der Verlängerung) oder durch einmalige Zuwendung.

Der Antrag wird vom behandelnden Arzt/Ärztin mittels des entsprechenden Formulars (siehe pdf Förderantrag für Patient*innen ) gestellt. Ein Einkommensnachweis des/der Antragsteller*in ist Vorraussetzung für die Bearbeitung.

Um die Schwere der Erkrankung einschätzen zu können bitten wir um eine kurze Epikrise.

Über die Bewilligung des Antrags wird 1 x pro Quartal durch eine gewählte Kommission bestehend aus vier Kolleg*innen der Ärztegesellschaft entschieden.

Kommissionsmitglieder:

Barbara Koch, Dr. Franziska Loeper, Maria Halfter- Ziegler, Carina Bühner

 

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