Stimulation von Energiepunkten im Körper
Beschreibung:
(Lat.: acus: Nadel, pungere: stechen, Chin.: Chen-Chiu: Stechen und Brennen) Historisch – philosophisch eingebunden in die Traditionelle chinesische Medizin (TCM) mit der Lehre von Yin und Yang und der Fünf Funktionskreise werden Nadeln aus Metall mit therapeutischer Intention an anatomisch definierten Lokalisationen der Körperoberfläche (Akupunkturpunkten) unterschiedlich tief (Haut, Unterhaut, Muskulatur, Periost) eingestochen.
Dabei soll der Nadelreiz (De qi) ein fließen von Energie (qi) und Blut entlang der Leitbahnen (synonym: Meridiane), die Akupunkturpunkte gemäß einer bestimmten Anordnung verbinden und Beziehungen zu den inneren Organen haben, wiederherstellen bzw. verstärken oder pathogene Energien aus dem Körper ausleiten helfen.
Anwendungsbereich:
Breites Indikationsspektrum, besonders in der Schmerztherapie (schmerzhafte Störungen am Bewegungsapparat, Kopf- und Gesichtsschmerzen, Zahnschmerzen) angewandt. Darüber hinaus bei Allergien, Asthma, akuten und chronischen Infekten, Magen-Darm-Erkrankungen, vegetative Funktionsstörungen, Schlafstörungen, neurologischen Erkrankungen, Durchblutungstörungen, Hauterkrankungen, HNO-Erkrankungen, urogenitale Erkrankungen, Augenerkrankungen, u.a. Kontraindikationen sind bei der alleinigen und adjuvanten Anwendung von der individuell zu behandelnden Erkrankung abhängig. Grundsätzlich ist hierbei auf Gerinnungsstörungen zu achten. Die Nadelung infizierter, ulceröser und atrophischer Hautareale, sowie des Bauchnabels und der Brustwarzen sind nicht gestattet. Bestimmte Punkte sind in der Schwangerschaft kontraindiziert.
Praxis:
Akupunktur ist im asiatischen Raum, insbesondere außerhalb der Großstädte, relativ weit verbreitet (u.a. aus Kostengründen). In Deutschland gibt es ca. 20 000 Therapeuten. Die Akupunktur gehört inzwischen auch in den meisten Unversitätskliniken zum Standardrepertoire in den Schmerzambulanzen. Aus finanziellen Gründen ist es derzeit in Deutschland zu einer massiven Breitenentwicklung gekommen. Die Abrechnung der Akupunktur ist an keine Voraussetzungen gebunden. Von fünf namhaften deutschen ärztlichen Akupunkturgesellschaften, die 14.000 Mitglieder vertreten, wurden Ausbildungsstandards entwickelt. (Grundausbildung aus mindestens 140 Stunden Theorie und Praxis, die für die Schmerztherapie als Mindestvoraussetzung angesehen wird. “Vollausbildung” von 350 Stunden für darüber hinausgehende Behandlungen und als Voraussetzung für die konzipierte ärztliche Zusatzbezeichnung “Akupunktur”, die bei der Bundesärztekammer beantragt ist.)
Der Kostenrahmen Pro Sitzung beträgt ca. 35,- bis 40,- Euro. Notwendig sind meist 1-5 Sitzungen bei akut-symptomatischen Behandlungen und 8-20 Behandlungen bei chronischen Erkrankungen, in besonderen Fällen (z.B.: neurologische Erkrankungen) auch mehr. Privatkassen übernehmen Kosten zum Großteil. Gesetzliche übernehmen insbesondere bei Schmerzindikation eine Behandlungsreihe mit 20-30 Euro/Sitzung.